Frau Buron ist bei dem Berufungsgericht (Cour d’appel) in Metz als Übersetzerin und Dolmetscherin für die deutsche Sprache vereidigt.
Sie ist somit befugt, Ihre Dokumente aus dem Deutschen ins Französische und aus dem Französischen ins Deutsche zu übersetzen.
Vor jeder Übersetzung werden Sie gebeten, ihr die zu übersetzenden Dokumente per E-Mail zu übermitteln, damit sie Ihnen ein Honorarangebot sowie die voraussichtliche Bearbeitungszeit mitteilen kann.
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Über uns
Maître Buron, Rechtsanwältin an den Anwaltskammern von Sarreguemines und Saarbrücken, empfängt Sie in ihrer Kanzlei in Forbach im Departement Moselle. Dank ihres Studiums in beiden Ländern ist sie sowohl im französischen als auch im deutschen Recht kompetent und berät Sie in einer Vielzahl von Rechtsgebieten. Kontaktieren Sie sie bei Fragen zum französischen Recht, zum deutschen Recht oder zu grenzüberschreitenden Angelegenheiten.