Honorar

Gemäß der Nationalen Berufsordnung der Anwälte legt Maître Buron ihre Honorare unter Berücksichtigung der Natur und der Schwierigkeit des Falls, des Zeitaufwands, der Bedeutung der betreffenden Interessen und der finanziellen Lage des Mandanten fest.

Vor jeder Verfahrenseinleitung, gütlichen Verhandlung oder Beratung wird dem Mandanten eine Honorarvereinbarung übermittelt. Die Honorare werden entweder nach Pauschale oder nach Zeitaufwand berechnet.
Sofern keine abweichende Honorarvereinbarung getroffen wird, gilt ein Mindeststundensatz von 200 € netto (240 € brutto) für den geleisteten Zeitaufwand.
In bestimmten Fällen wird Maître Buron vorschlagen, ein Erfolgshonorar zu vereinbaren, das je nach erwartetem Ergebnis zwischen 5 und 10 % variieren kann. Dieses Erfolgshonorar, das vom erzielten Ergebnis abhängt, ist zwingend mit einem klassischen Honorar (Pauschale oder Stundenhonorar) verbunden.
Maître Buron nimmt auch Fälle im Rahmen der Prozesskostenhilfe sowie durch französische oder deutsche Rechtsschutzversicherungen an. Je nach Höhe der Kostenübernahme kann ein zusätzliches Honorar verlangt werden.
Wenn Sie Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen möchten, finden Sie das erforderliche Formular unter dem Button „Dokumente zum Herunterladen“.