Familien- und Personenrecht
Scheidung
Sie haben die Wahl zwischen einer einvernehmlichen Scheidung und einem streitigen Scheidungsverfahren vor dem zuständigen Gericht. In beiden Fällen muss jeder Ehegatte von einem Rechtsanwalt vertreten werden.
Maître Buron steht Ihnen zur Seite, um Sie hinsichtlich der für Ihre persönliche Situation geeigneten Verfahrensart zu beraten.
Es kann in bestimmten Fällen sinnvoller sein, ein streitiges Scheidungsverfahren einzuleiten, insbesondere wenn eine Immobilie vorhanden ist oder internationale Aspekte eine Rolle spielen.
Schutzanordnung
Das Verfahren der Schutzanordnung ist ein Eilverfahren, das dazu dient, den Ehegatten, Ex-Ehegatten oder Lebensgefährten, der Opfer häuslicher Gewalt geworden ist, sowie gegebenenfalls die Kinder zu schützen und zu verhindern, dass der gewalttätige Partner erneut Übergriffe begeht.
Auf Antrag des Gewaltopfers kann der Richter beispielsweise anordnen, dass es dem gewalttätigen Partner verboten wird, sich der Wohnung des Opfers, dessen Arbeitsplatz oder der Schule der Kinder zu nähern.
Eheaufhebung
Wird eine Ehe aufgehoben, gilt der frühere Ehegatte als niemals verheiratet. Er ist nicht geschieden.
Ein solches Verfahren wird häufig beantragt, wenn es beim Eheschluss zu einer Täuschung gekommen ist (z. B. nicht bekannte Doppelehe, Heirat zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis usw.) oder bei einer Zwangsheirat (wenn die betroffene Person nicht wirksam eingewilligt hat).
Nach Prüfung der Ihnen vorliegenden Nachweise kann Maître Buron einschätzen, ob Aussicht auf Erfolg besteht. Andernfalls wird ein Scheidungsverfahren empfohlen.
Vermögensauseinandersetzung und Aufteilung (Scheidung, Erbschaft)
Während oder nach einer Trennung oder nach einem Todesfall kommt es regelmäßig zu Spannungen bezüglich der Aufteilung des Vermögens.
Diese Aufteilung kann einvernehmlich zwischen den Parteien oder mit Unterstützung eines Notars erfolgen, insbesondere bei Immobilien.
Maître Buron berät Sie über die Möglichkeiten der Auseinandersetzung, versucht eine gütliche Einigung mit der Gegenseite zu erreichen und leitet, falls keine Einigung erzielt werden kann, ein gerichtliches Verfahren zur Klärung der Streitpunkte ein.
Kinder
Maître Buron ist als Verfahrensbeistand für Ihre Kinder tätig, ebenso wie für die Wahrnehmung Ihrer Elternrechte vor dem Familiengericht und dem Jugendgericht in Sarreguemines, Saint-Avold und Metz.
Vaterschaftsfeststellung und Vaterschaftsanfechtung
Für diese Verfahren besteht Anwaltszwang.
Die Vaterschaftsfeststellung wird in der Regel dann beantragt, wenn der Vater das Kind nicht anerkannt hat. Ziel ist es, die Abstammung des Kindes von seinem leiblichen Vater gerichtlich feststellen zu lassen.
Die Vaterschaftsanfechtung betrifft demgegenüber bereits eingetragene Vaterschaften, die nicht der biologischen Realität entsprechen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Mann das Kind anerkannt hat, obwohl er nicht der leibliche Vater ist.
Großeltern
Kommt es zu Konflikten zwischen Eltern und Großeltern und findet kein Kontakt mehr zwischen den Kindern und den Großeltern statt, können die Großeltern beim Familiengericht Rechte geltend machen: ein Umgangsrecht (mit oder ohne Übernachtung), ein Recht auf telefonischen Kontakt usw.
Für dieses Verfahren besteht auch Anwaltszwang.