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Welche Scheidungsarten gibt es?
Um ein Scheidungsverfahren einzuleiten, müssen Sie einen Anwalt beauftragen.
Jeder Ehepartner benötigt seinen eigenen Anwalt.
Es gibt verschiedene Scheidungsverfahren:
Einvernehmliche Scheidung (divorce par consentement mutuel):
Diese Form der Scheidung erfordert eine vollständige Einigung zwischen den Parteien, sowohl über die Scheidung selbst als auch über die Folgen (Vermögensaufteilung, nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt, Kinder, etc.). Bei Vorhandensein von Immobilien muss die Aufteilung oder der Verkauf vor Unterzeichnung der Vereinbarung oder des gemeinsamen Antrags erfolgen. Es gibt zwei Möglichkeiten:
- durch privatschriftliche Vereinbarung: Nach Verhandlungen zwischen den Parteien erstellen die Anwälte der Ehepartner eine Scheidungsvereinbarung. Nach Zustimmung ihres Mandanten senden die Anwälte die Vereinbarung per Einschreiben an ihren Mandanten. Nach Ablauf einer 15-tägigen Widerrufsfrist unterzeichnen die Ehepartner die Scheidungsvereinbarung bei einem gemeinsamen Termin mit ihren Anwälten. Die Vereinbarung wird dann dem Notar zur Genehmigung übermittelt, und die Scheidung wird im Standesregister eingetragen.
- durch gerichtlichen Weg: Wenn ein Kind der Ehepartner eine Anhörung durch den Richter beantragt, muss die einvernehmliche Scheidung zwingend über das Gericht erfolgen. In diesem Fall erstellen die Anwälte der Ehepartner einen gemeinsamen Antrag und fügen den Antrag auf Anhörung des Kindes sowie die notarielle Aufteilungsurkunde bei, falls gemeinsames Immobilienvermögen vorhanden ist. Der Richter wird dann ein Urteil erlassen, das die Vereinbarung der Parteien nach Anhörung des Kindes genehmigt.
Scheidung vor dem Tribunal Judiciaire:
Dieses Verfahren kann sehr schnell sein, wenn sich die Ehepartner einig sind oder wenn einer der Ehepartner sich nicht verteidigt, oder sehr langwierig, wenn einer der Ehepartner das Verfahren blockiert. Es gibt 3 mögliche Gründe. Je nach Fall wird der Grund in der Klageschrift oder später in den Schriftsätzen angegeben:
- Scheidung durch Annahme des Scheidungsprinzips (divorce accepté): In diesem Fall sind sich die Ehepartner einig, sich scheiden zu lassen, ohne die Gründe für die Scheidung zu nennen. Sie unterzeichnen eine Erklärung in diesem Sinne, entweder vor dem Richter oder in der Kanzlei eines der Anwälte. Der Richter entscheidet dann über etwaige Streitpunkte bezüglich der Folgen der Scheidung (Unterhaltszahlungen, Kinder, nachehelicher Unterhalt, etc.). Dieses Verfahren kann entweder durch gemeinsamen Antrag (bei Einigung über die Folgen) oder durch Klage eingeleitet werden.
- Scheidung wegen endgültiger Zerrüttung der ehelichen Beziehung (divorce pour altération définitive du lien conjugal): Dieses Verfahren ist möglich, wenn die Ehepartner seit mehr als einem Jahr keine eheliche Gemeinschaft mehr führen. Wenn die Trennung weniger als ein Jahr zurückliegt, wird in der Klage kein Grund angegeben. Später werden Schriftsätze eingereicht, um die Einhaltung der einjährigen Frist nachzuweisen. Diese Bedingung kann durch verschiedene Mittel nachgewiesen werden (Mietvertrag, Zeugenaussagen, Steuerbescheide, etc.).
- Scheidung wegen Verschuldens (divorce pour faute): Die Entscheidung über eine solche Scheidung basiert auf den vorgelegten Beweismitteln der Ehepartner. Sie kann beispielsweise bei körperlicher und/oder psychischer häuslicher Gewalt oder Ehebruch beantragt werden.
Wann sollte ein Schutzbeschluss beantragt werden?
Das Verfahren des Schutzbeschlusses ist ein dringendes Verfahren, das darauf abzielt, den Ehepartner, Ex-Ehepartner oder Lebensgefährten, der Opfer häuslicher Gewalt ist, sowie etwaige Kinder zu schützen und zu verhindern, dass der gewalttätige Partner die Taten wiederholt.
Der Anwalt muss schnell ein Dossier erstellen, das die Realität der Gefahr und der Gewalt anhand der von der Opfer eingereichten Strafanzeige, des ärztlichen Attests über die Gewalt und anderer Unterlagen (Zeugenaussagen, Fotografien, etc.) nachweist.
Nach Einreichung des Antrags durch den Anwalt wird der Richter innerhalb von 7 Tagen eine Entscheidung treffen, nachdem er die Parteien in einer Dringlichkeitssitzung angehört hat.
Auf Antrag des Opfers kann der Richter beispielsweise dem gewalttätigen Partner untersagen, sich dem Wohnsitz des Opfers, seinem Arbeitsplatz oder der Schule der Kinder zu nähern.
Welche Aufgaben hat ein Kinderanwalt?
Ein Kinderanwalt unterstützt Kinder, um ihre Rechte zu verteidigen. Er tritt insbesondere auf in:
Familienrecht:
- Er wird entweder vom Bâtonnier (Präsident der Anwaltskammer) benannt, um das Kind bei seiner Anhörung durch den Familienrichter zu vertreten: Dies ist der Fall, wenn das Kind im Rahmen der Trennung seiner Eltern seine Anhörung beantragt hat.
- Oder er wird vom Bâtonnier als ad-hoc-Administrator benannt: Diese Benennung erfolgt, wenn die Interessen der Eltern von denen des Kindes abweichen. Beispielsweise im Rahmen von Vaterschaftsanfechtungsverfahren.
Er wird entweder vom Bâtonnier (Präsident der Anwaltskammer) oder den Eltern benannt:
- Im Bereich der Erziehungshilfe: Bei einer Unterbringung oder drohenden Unterbringung ist die Meinung der Kinder, die sich oft in einem Loyalitätskonflikt befinden, wichtig.
- Im Strafrecht: Das Kind hat eine Straftat begangen oder ist Opfer einer Straftat geworden und wird von einem Anwalt verteidigt.
Welche Maßnahmen sind im Falle einer Trennung der Eltern in Bezug auf die Kinder zu treffen?
Im Falle einer Trennung der Eltern – unabhängig davon, ob sie verheiratet sind oder nicht – muss das Wohl der Kinder an erster Stelle stehen. Um Unsicherheiten für die Kinder zu vermeiden, ist es oft notwendig, gerichtliche Regelungen zu treffen:
Ausübung der elterlichen Sorge:
Grundsätzlich wird die elterliche Sorge gemeinsam ausgeübt. Das bedeutet, dass die Eltern insbesondere wichtige Entscheidungen bezüglich der Kinder gemeinsam treffen müssen (Schule, Religion, Gesundheit usw.) und den anderen Elternteil über die Organisation des Alltags des Kindes informieren sollten (Freizeit, Arztbesuche usw.). Die elterliche Sorge kann einem Elternteil allein übertragen werden, wenn das Verhalten des anderen Elternteils dem Kindeswohl widerspricht (Desinteresse am Kind, gefährliches Verhalten, Inhaftierung).
Wohnsitz der Kinder:
Der Wohnsitz kann im Wechselmodell zwischen den Haushalten der Eltern geregelt oder überwiegend beim Wohnsitz eines Elternteils festgelegt werden. Ein Wechselmodell ist nur möglich, wenn sich die Eltern zumindest auf das Notwendigste verständigen und die Wohnorte so gelegen sind, dass das Kind dieselbe Schule besuchen kann. Die Regelung muss außerdem auf die Persönlichkeit des Kindes abgestimmt sein.
Umgangsrecht (Besuchs- und Übernachtungsrecht):
Dieses Recht wird festgelegt, wenn keine Einigung zwischen den Eltern besteht. Grundsätzlich können sich die Eltern aber jederzeit auf andere Regelungen einigen, als die durch ein Urteil festgelegten.
Das klassische Umgangsrecht umfasst in der Regel jedes zweite Wochenende von Freitagabend bis Sonntagabend. Es kann aber auch nach dem Schulschluss beginnen oder am Samstagmorgen, abhängig von den Arbeitszeiten der Eltern.
Das Umgangsrecht kann auf ein reines Besuchsrecht beschränkt sein – etwa wenn der betreffende Elternteil kein Zimmer für das Kind hat oder das Kind noch nicht bereit ist, dort zu übernachten.
In bestimmten Fällen kann das Umgangsrecht als begleiteter Umgang bei einer Einrichtung (z. B. einem Verein) geregelt werden. Dieses begleitete Umgangsrecht umfasst ein- bis zweistündige Besuche alle zwei Wochen und dient dazu, die Beziehung zwischen Kind und Elternteil wiederherzustellen oder aufrechtzuerhalten – insbesondere in einem konflikthaften Umfeld.
Unterhaltspflicht für Kinder (häufig „Kindesunterhalt“ genannt):
Die Eltern können sich über die Höhe des Unterhalts einigen oder ihn durch den Richter festlegen lassen. Es gibt keine feste Tabelle, sondern lediglich eine Richtwerttabelle, die unter folgendem Link abrufbar ist: https://www.justice.fr/simulateurs/pensions-alimentaire/bareme
Die Richter verwenden diese Tabelle oft als Orientierung, berücksichtigen jedoch stets die persönliche Situation des unterhaltsberechtigten Elternteils sowie die konkreten Besuchsregelungen, um eine niedrigere, gleiche oder höhere Unterhaltszahlung als den Richtwert festzulegen.