Zu Ihren Diensten, um Sie zu beraten und zu vertreten
Rechtsanwältin bei der Anwaltskammer von Sarreguemines und bei der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes (Deutschland), Maître Marie-Anne Buron empfängt Sie in ihrer Hauptkanzlei in Forbach.
Nach dem Studium der angewandten Fremdsprachen in Nantes, des deutsch-französischen Rechts in Saarbrücken (Deutschland) und Straßburg sowie einem LL.M. im europäischen Recht in Saarbrücken, wurde Maître Buron 2009 bei der Anwaltskammer von Sarreguemines zugelassen. Dort war sie zwei Jahre als angestellte Rechtsanwältin tätig, bevor sie ihre eigene Kanzlei eröffnete.
Maître Buron berät, unterstützt und vertritt Sie in ganz Frankreich – unabhängig davon ob Sie eine Privatperson oder ein Unternehmen sind.
Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Familienrecht, Zivilrecht, Immobilienrecht und Versicherungsrecht.
Bereits bei der Terminvereinbarung oder spätestens beim ersten Gespräch wird Maître Buron Sie darauf hinweisen, wenn sie der Meinung ist, dass sie Sie nicht sinnvoll beraten kann oder ein Verfahren keine Aussicht auf Erfolg hat.
Als deutschsprachige Anwältin berät und unterstützt Sie Maître Buron auch im Strafrecht vor saarländischen Gerichten.
Rechtsberatungen erfolgen auf Französisch oder Deutsch – in der Kanzlei, telefonisch, per Videokonferenz oder bei der Anwaltskammer.
Mit viel Engagement und Aufmerksamkeit wird Maître Buron sich persönlich dafür einsetzen, Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten – im Einklang mit den geltenden Verfahrensvorschriften und berufsrechtlichen Regeln.
Als vereidigte Übersetzerin und Dolmetscherin für die deutsche Sprache übersetzt Maître Buron Ihre juristischen oder sonstigen Dokumente und kann Sie als Dolmetscherin bei Terminen begleiten.