Deutsch-französisches Recht

Frau Rechtsanwältin Buron ist bei der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes zugelassen und arbeitet mit mehreren deutschen Rechtsanwälten im Familienrecht, Strafrecht und Vertragsrecht zusammen.
Dank ihres deutsch-französischen juristischen Studium kann sie Sie sowohl auf Französisch als auch auf Deutsch beraten und Ihnen beispielsweise aufzeigen, vor welchem Gericht ein Scheidungsverfahren für Sie am vorteilhaftesten wäre.

Frau Rechtsanwältin Buron kann außergerichtlich in Deutschland in verschiedenen Bereichen tätig werden.

Sie ist ebenfalls für die Beitreibung Ihrer Forderungen gegenüber einem deutschen Schuldner oder einem Schuldner mit Wohnsitz in Deutschland tätig und sorgt für die Vollstreckung einer französischen Gerichtsentscheidung, indem sie einen deutschen Gerichtsvollzieher beauftragt oder eine Lohnpfändung beim zuständigen deutschen Gericht beantragt

Deutsches Strafrecht / Ordnungswidrigkeiten / Straftaten in Deutschland

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid oder einen Strafbefehl aus Deutschland erhalten, sind die Fristen für einen Einspruch sehr kurz (ein bis zwei Wochen). Anders als in Frankreich hängt die Wahrung der Frist vom Eingangsdatum des Einspruchs bei den deutschen Gerichten ab und nicht vom Datum der Absendung.

Frau Rechtsanwältin Buron berät Sie diesbezüglich, ob ein Einspruch angesichts des vorgeworfenen Delikts und der verhängten Strafe sinnvoll ist.
Sie kann den Einspruch in Ihrem Namen einlegen und die Übersendung der Strafakte beantragen, um zu prüfen, ob eine Fortführung des Verfahrens bis zur Hauptverhandlung angesichts der Erfolgsaussichten und der entstehenden Kosten wirklich erforderlich ist.